Brandschutzhelfer Ausbildung gemäß DGUV

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernsthafte Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für dieses Thema.

 

Zum betrieblichen Brandschutz gehört auch die Ausbildung von Brandschutzhelfern in ausreichender Anzahl. Nach den vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Unternehmen dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer auszubilden und zu benennen. 

 

Was sind Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer sind Mitarbeitende, die speziell ausgebildet sind, um im Falle eines Brandes oder einer anderen Notfallsituation schnelle Hilfe zu leisten, die Räumung und Evakuierung der Mitarbeitenden durchzuführen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu ergreifen. Sie spielen eine entscheidende Rolle im betrieblichen Brandschutz um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.


"Der Unternehmer, bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen." (Auszug DGUV Information 205-023)

 

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt mein Unternehmen?

Die Notwendigkeit und Anzahl richtet sich nach der Größe und den zu erwartenden Brandgefahren im Unternehmen. Die Ermittlung erfolgt über die Gefährdungsbeurteilung. In der Regel sind 5% der Beschäftigten ausreichend, wobei weitere Faktoren wie erhöhte Brandgefährdung, Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigten zu berücksichtigen sind. 

 

"Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein." (Auszug ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände)

 

Inhalte der Ausbildung:


Theoretische Unterweisung:
- allgemeine Verbrennungslehre (Wie entsteht ein Feuer und welche Faktoren müssen für die Ausbreitung erfüllt sein?)
- Verhalten im Brandfall
- Erkennen von Gefahren
- Welche Sicherheit gibt Ihnen Ihr Arbeitgeber?
- Brandfrüherkennung (Rauchwarnmelder)
- Brandklassen
- Welche Löschmittel können Sie nutzen?
- Funktionsweise und Unterschiede von Feuerlöschgeräten
- Handhabung von Feuerlöschgeräten

 

Praktische Unterweisung:
- Handhabung von Feuerlöschgeräten mittels Brandsimulator

- Einweisung in den betrieblichen Brandschutz

- Löschtaktik

 

Dauer: ca. 4 Stunden

Zielgruppe: Mitarbeiter, die im Betrieb Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen sollen und interessierte Privatpersonen
Teilnehmerzahl: min. 6, max. 15
Kosten: auf Anfrage

 

Wir bieten Ihnen die fachkundige Ausbildung von Brandschutzhelfern an:

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ASR-A2.2 - Maßnahmen gegen Brände.pdf
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