Brandschutzschulungen

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. 

jährliche Brandschutz-unterweisung

Jeder Mitarbeiter ist mindestens einmal im Jahr in Feuerlöschgeräte zu unterweisen. Wir übernehmen dies gerne mit einer abschließenden Übung für Sie.

 

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Brandschutz-helfer-ausbildung

Mindestens 5% der im Unternehmen anwesenden Personen müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein, um im Ernstfall schnell und richtig reagieren zu können.

Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und praktischen Teil. Gerne kommen wir dafür in Ihr Unternehmen.

 

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Evakuierungs-übung

Was ist zu tun, wenn es brennt? Kennen Ihre Mitarbeiter den richtigen Weg nach draußen? Wir schulen Ihre Mitarbeiter für den Ernstfall.

 

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