Erste-Hilfe Fortbildung

Ein medizinischer Notfall erfordert schnelle und kompetente Hilfe.

Um richtiges Handeln gewährleisten zu können, ist eine qualifizierte Ausbildung zwingend notwendig.

 

Die Berufsgenossenschaften fordern die Ausbidung von betrieblichen Ersthelfern in ausreichender Zahl.

Diese Ausbildung muss spätestens alle 2 Jahre aufgefrischt werden.

 

Wir sind von den Berufsgenossenschaften für die Durchführung der Fortbildung von betrieblichen Erste-Hile-Kursen unter der Kennziffer 8.1361 anerkannt und führen diese gerne bei Ihnen vor Ort durch.

 

Unsere Kurse sind ebenfalls nach der Fahrerlaubnisverordnung anerkannt.

 

Sollte Ihr letzter Erste-Hilfe Kurs länger als 2 Jahre zurückliegen, ist eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe Grundkurs erforderlich. Hier informieren wir Sie gerne.

 

Wir bieten Ihnen die Erste-Hilfe Fortbildung an:

 

Der Fortbildung beinhaltet u.a. folgende theoretischen und praktischen Themengebiete:

  • Absichern einer Unfallstelle
  • Absetzen eines Notrufs
  • Rettung aus dem Gefahrenbereich
  • Maßnahmen zur Betreuung der Betroffenen
  • Maßnahmen bei Verletzungen
  • Maßnahmen bei bewusstlosen Patienten
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators
  • Seitenlage
  • Helmabnahme bei Motorradfahrern
  • Atemstörungen erkennen und die richtigen Maßnahmen treffen

 

Dauer: 9 Unterrichtseinheiten

Zielgruppe: alle Mitarbeiter eines Betriebes dessen Erste-Hilfe Kurs nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
Teilnehmerzahl: min. 10, max. 18
Kosten: für Betriebe kann eine Kostenübernahme über die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft erfolgen.

 

Sprechen Sie uns an!