„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.“ (ASR A2.2)
    Verschiedene Vorschriften, unter anderem die ASR A2.2, sehen vor, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer
    Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen hat. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen
    Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall einschließen.
    Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Wir bieten Ihnen die jährliche Brandschutzunterweisung in einem theoretischen und einem praktischen Teil an. Ihre Mitarbeiter lernen das richtige Verhalten im Brandfall und den Umgang mit Feuerlöschgeräten.
Wir bieten Ihnen die jährliche Brandschutzunterweisung:
Inhalt der Ausbildung:
    
    Theoretische Unterweisung:
    - allgemeine Verbrennungslehre (Wie entsteht ein Feuer und welche Faktoren müssen für die Ausbreitung erfüllt sein?)
    - Verhalten im Brandfall
    - Erkennen von Gefahren
    - Welche Sicherheit gibt Ihnen Ihr Arbeitgeber?
    - Brandfrüherkennung (Rauchwarnmelder)
    - Brandklassen
    - Welche Löschmittel können Sie nutzen?
    - Funktionsweise und Unterschiede von Feuerlöschgeräten
    - Handhabung von Feuerlöschgeräten
    Praktische Unterweisung:
    - Handhabung von Feuerlöschgeräten mittels Brandsimulator
Dauer: ca. 2 Stunden
    Zielgruppe: alle Mitarbeiter eines Betriebes und interessierte Privatpersonen
    Teilnehmerzahl: min. 10, max. 20
    Kosten: auf Anfrage